Ablauf und Kosten

Im Rahmen von Vereinbarungen mit dem Jugendamt  können Therapiesitzungen nach KJHG angeboten werden. Hierzu bedarf es einer Empfehlung des KJGD oder KJPD und einer Zustimmung durch das zuständige Jugendamt (RSD, §27 und §35a SGB VIII). Wenn eine Psychotherapie nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz genehmigt wird, übernimmt das Jugendamt alle Kosten dafür.

Nach Beginn beginnt die probatorische Phase (in der Regel 4-5 Sitzungen) in der es um ein Kennenlernen, sowie um die Planung der Therapie und die Klärung ihrer Therapieziele geht. Erst im Anschluss wird dann mit Ihrer Absprache eine Therapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) beantragt und durchgeführt.

Selbstzahlende

Die Kosten der Psychotherapie oder Diagnostik können auch selbst bezahlt werden. Die Kosten für Beratung und Coaching müssen leider selbst getragen werden, weil das weder Krankenkassen noch Jugendämter übernehmen. In einigen Fällen kann „Selbstbezahlen“ zur Vermeidung von Folgen, Kosten oder schlechteren Konditionen sehr sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn Sie demnächst planen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Lebensversicherung abschließen möchten, eine Verbeamtung in naher Zukunft ansteht oder einfach niemand von ihrer Psychotherapie oder Ihrem Störungsbild erfahren soll. Die Kosten werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet und liegen aktuell für eine 50 minütige Sitzung bei 100,55 € (2,3 facher Satz).

Diagnostik & Neurofeedack

Im Rahmen der Therapie nach KJHG kann es nötig sein, noch weitere diagnostische Tests durchzuführen. Diese werden kann ebenfalls im Rahmen der Therapie abgerechnet, dass Ihnen keine weitere Kosten entstehen.

Im Rahmen der Therapie kann es möglich sein, das Neurofeedback eingesetzt wird, wenn es bei den aktuellen psychischen oder körperlichen Problemen helfen kann. Auch diese spezielle Interventration wird im Rahmen der Therapie nach KJHG von dem Jugendamt übernommen