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Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte

Wenn Kinder, Jugendliche oder Familien Unterstützung brauchen, ist es wichtig zu wissen, welche Hilfen möglich sind und wie der Weg dorthin aussieht. Auf dieser Seite finden Sie eine erste Orientierung zu den Angeboten von cura animi und dazu, wie Unterstützung über das Jugendamt oder den jeweiligen Leistungsträger angestoßen werden kann.

Die Kosten für die Unterstützung werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Regel vom zuständigen Jugendamt oder dem jeweiligen Leistungsträger übernommen.

Wie Sie Unterstützung beantragen

Die Hilfen von cura animi verstehen sich als freiwillige Unterstützung und Entlastung für Eltern und Sorgeberechtigte. Wenn Sie Unterstützung für Ihr Kind oder Ihre Familie suchen, ist das zuständige Jugendamt in der Regel die erste Anlaufstelle. Dort können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren und gemeinsam besprechen, welche Hilfe im Einzelfall sinnvoll und geeignet ist.

Wird im Anschluss eine Unterstützung bewilligt, können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII Gebrauch machen und cura animi als freien Träger für die Durchführung der Hilfe benennen.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

In diesem Fachbereich ist es unser Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung und Selbstständigkeit zu fördern. Gleichzeitig möchten wir Eltern und Sorgeberechtigte in ihrer Erziehungs- und Alltagskompetenz stärken. Dabei legen wir großen Wert darauf, vorhandene Ressourcen zu erkennen, zu nutzen und weiterzuentwickeln.

  • Einzelfallhilfe und intensiv sozialpädagogische Unterstützung
  • Familienhilfe
  • Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und wichtigen Bezugspersonen im pädagogischen Bereich
  • Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII
  • Gruppenangebote zur Förderung in der Gemeinschaft, einschließlich sozialer Kompetenzgruppen

Eingliederungshilfe

Im Bereich der Eingliederungshilfe unterstützen wir Kinder und Jugendliche dabei, am gemeinschaftlichen, kulturellen und schulischen Leben teilzuhaben. Ziel ist es, ihre individuelle Entwicklung zu fördern, Teilhabe zu stärken und Familien im Umgang mit besonderen Herausforderungen zu begleiten und zu entlasten.

Unsere Einzelfallhilfen und ergänzenden Unterstützungsangebote umfassen unter anderem:

  • Unterstützung zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Begleitung von Kindern und Jugendlichen im schulfähigen Alter, die eine Schule oder Werkstatt besuchen oder besuchen könnten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung
  • Heilpädagogische Frühförderung
  • Gruppenarbeit und Gruppenangebote zur Förderung in der Gemeinschaft, einschließlich sozialer Kompetenzgruppen
  • Prävention, Partizipation und Inklusion
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Unterstützung im Umgang mit vorhandenen Defiziten und Limitierungen
  • Beratung und Hilfsangebote für Eltern und Familien im Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen
  • Begleitung als Vertrauensperson

Sie haben Fragen oder sind unsicher, welche Unterstützung für Ihr Kind oder Ihre Familie infrage kommt? Neben dem zuständigen Jugendamt stehen auch wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nutzen Sie dafür einfach das untenstehende Kontaktformular.

Kontakt für Eltern


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