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Leistungsspektrum und gesetzliche Grundlagen
cura animi ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Unser Angebot umfasst ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Leistungen der Eingliederungshilfe und ergänzende fachliche Beratung und Begleitung im Hilfeprozess. Grundlage unserer Arbeit sind die gesetzlichen Regelungen des SGB VIII und SGB IX.

Gesetzliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe
Unser Leistungsangebot richtet sich nach dem individuell festgestellten Unterstützungsbedarf, der Hilfeplanung und der Bewilligung durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dazu gehören insbesondere:
- Ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 28 ff. SGB VIII,
- Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII zur Förderung der Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe,
- Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe gemäß § 30 SGB VIII zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen,
- Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII zur intensiven Betreuung und Begleitung von Familien bei ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder mit einer drohenden seelischen Behinderung,
- Mitwirkung an der Aufstellung und Fortschreibung von Hilfeplänen gemäß § 36 SGB VIII, soweit wir mit der Durchführung der jeweiligen Hilfe beauftragt sind
Art, Umfang und Dauer der Leistungen richten sich nach dem individuellen erzieherischen beziehungsweise teilhabebezogenen Bedarf sowie nach der Entscheidung und Hilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe richtet sich nach § 98 SGB IX. Die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung bestimmen sich nach § 99 SGB IX.
Gesetzliche Grundlage der Eingliederungshilfe
Unsere Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erbracht. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung sowie eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Unser Leistungsangebot umfasst, abhängig vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf und von der Bewilligung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX, insbesondere Hilfen zu einer Schulbildung, beispielsweise in Form einer Schulassistenz,
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 SGB IX, insbesondere zur Unterstützung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Weitere im Einzelfall bewilligte Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 102 SGB IX

Art, Umfang und Ausgestaltung der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls gemäß § 104 SGB IX sowie nach den Feststellungen im Gesamtplanverfahren gemäß §§ 117 ff. SGB IX. Die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe richtet sich nach § 98 SGB IX. Die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung bestimmen sich nach § 99 SGB IX.
Informationen für
Jugendämter und Leistungserbringer
Weiterführende Informationen zu unseren Leistungsangeboten, den Rahmenbedingungen sowie den vereinbarten Entgelten finden Sie in Ihrem SoPart-System. Für individuelle Rückfragen oder Abstimmungen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Kinderschutz und
Beratung
Im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII stellt unser Träger eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa/IseF) zur Verfügung, zum Beispiel für Kindertagesstätten und andere soziale Träger.
Gemäß § 4 KKG haben alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, Anspruch auf eine anonyme und fachliche Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Dazu zählen unter anderem Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Beraterinnen und Berater, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Hebammen sowie weitere Berufsgruppen.